Wahlservice zur Europawahl
2024
Am 09. Juni wird
gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere
der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten
seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl
optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Mai eine „Amtliche Wahlinformation –
Europawahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die
anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders
auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese ist mit
Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung
einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag
mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der
Wahl selbst.
Doch was ist
mit all dem zu tun?
Zur
Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und
einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 09. Juni ins Wahllokal mit.
Sollten Sie am
Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine
Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten
Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem
personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche
Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at Ihre
Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS:
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per
Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und
Online-Anträge ist Mittwoch, der 05. Juni 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine
Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist,
können schriftliche Anträge bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr erfolgen.
Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr
möglich.
Je nach
Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Mai zumeist mittels eingeschriebener
Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens
am 09. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie
haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten
Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
VERWENDEN
SIE BITTE FÜR WAHLKARTENANTRÄGE DIE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE
ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!
Achtung: Die angebrachten
Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der
automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung.
Selbstauskunft - Wählerverzeichnis
Der Einsichtszeitraum für die Europawahl 2024 ist von 16.04.2024 bis 25.04.2024.
Sie können in diesem Zeitraum den Status Ihrer Eintragung in ein Wählerverzeichnis hier abfragen (mittels qualifizierter elektronischer Signatur - E-ID) oder in der angegebenen Gemeinde zu den Amtsstunden auch persönlich in die Wählerverzeichnisse der Gemeinde Einsicht nehmen.
www.bmi.gv.at/selbstauskunft
Informationen für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren beteiligen wollen, müssen Sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich.
Link mit weiteren Informationen und Link zum Formular --> Wählerevidenz
Europawahlen - Informationen für nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Bitte beachten
Wenn Sie - als nicht-österreichische Unionsbürgerin oder nicht-österreichischer Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich - an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
Link mit weiteren Informationen und Link zum Formular --> Wählerevidenz samt Übersetzungshilfen