Förderung Solar- und Photovoltaikanlagen

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Enzersfeld im Weinviertel beschloss in seiner Sitzung am 27.05.2015 eine neue Richtlinie zur Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen. Damit wird die geltende Solarförderung außer Kraft gesetzt. Gefördert werden Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung und Zusatzheizung für Eigenheime und Wohnbauten für den Privatbereich. Die Solaranlage darf ausschließlich für die Erwärmung der Brauchwässer im Haushalt (Waschwasser, Raumheizung) verwendet werden. Die ausschließliche Beheizung von Schwimmbädern wird nicht gefördert. Eine Mitverwendung einer geförderten Solaranlage für die Beheizung eines Schwimmbades ist zulässig. Gefördert werden ebenso Photovoltaikanlagen zur Gewinnung von Strom.

Die vorliegende Richtlinie gilt für alle Ansuchen, die ab 22.05.2015 bei der Marktgemeinde Enzersfeld für Solaranlagen bzw. Photovoltaikanlagen eingebracht werden, welche nach dem 01.01.2015 durchgeführt wurden (Rechnungsdatum Schlussrechnung). Die Beantragung der Gemeindeförderung muss spätestens ½ Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage durchgeführt werden.

Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss der Gemeinde, sofern die in den Richtlinien vorgesehenen Voraussetzungen eingehalten werden. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel.

FÖRDERHÖHE

  • Solaranlage: € 30/m² (max. 15 m² bzw. € 450,-)
  • Photovoltaikanlage: 10 % der anerkannten Errichtungs- bzw. Investitionskosten der Anlage, max. € 600,-

Bitte beachten Sie, dass in etwaigen anderen Förderrichtlinien, die Sie auch in Anspruch nehmen sollten, eine Doppelförderung ausgeschlossen wird.

UNTERLAGEN ZUM FÖRDERANSUCHEN

  • Rechnung
  • Zahlungsbestätigung
  • Prüfbefund/ Abnahmeprotokoll
  • Bankverbindung IBAN

Die Unterlagen zum Förderansuchen können elektronsich, postalisch oder persönlich am Gemeindeamt eingebracht werden.