Katastrophenhilfe nach Unwetterschäden

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Im Hinblick auf die Unwetterereignisse von 14.09.-16.09.2024 wird auf die Katastrophenbeihilfe des Landes Niederösterreich hingewiesen:

Das Land Niederösterreich gewährt physischen und juristischen Personen eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind.

Die Schäden sind formlos am Gemeindeamt Enzersfeld zu melden. Die Gemeinde gibt in weiterer Folge die Daten der geschädigten Personen in das Katastrophenbeihilfeprogramm ein. Beihilfen werden nur gewährt, sofern die Gesamtschadenssumme abzüglich allfälliger Ansprüche gegen Dritte (z.B. Versicherung, Schadenersatz) mindestens € 1.000,00 beträgt.

Zur Erfassung der Katastrophenschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe hat die Gemeinde eine Schadenserhebungskommission zu bilden. Dieser Termin für die Schadensaufnahme wird von der geschädigten Person mit der Gemeinde vereinbart. Im Zuge der Schadensaufnahme wird ein Schadenserhebungsprotokoll erstellt. In Regelfall werden gleich mehrere Schäden an einem Tag gebündelt.

Die Beihilfe beträgt bis zu 20 % der anerkannten Gesamtschadenssumme (abzüglich einer allfälligen Versicherungsleistung).

In besonderen Härtefällen kann nach eingehender Prüfung auch eine höhere Beihilfe gewährt werden.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Bitte melden sie formlos Schäden (die nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden), bei der Marktgemeinde Enzersfeld, damit diese von der Schadenserhebungskommission aufgenommen werden können. Wir werden die erforderlichen weiteren Schritte veranlassen.

16.09.2024